Das Frage, ob Hühner mit oder ohne Hahn glücklicher werden, beschäftigt den Verein seit seiner Gründung. Damals wurde aus Furcht, die Nachbarn könnten sich durch das Krähen gestört fühlen, auf ein Hahn verzichtet. Im Sommer 1999 zog eine Glucke mit vier Kücken ein, wovon sich eines als Hahn entpuppte. Bis im Sommer 2000 durfte er leben, dann beschwerte sich ein Nachbar und er musste, weil kein Platz für ihn gefunden werden konnte, getötet werden. Bereits im Mai 2000 zogen zwei Kücken aus einem Kindergarten, in dem Eier ausgebrütet worden waren, ein, wovon wieder eines ein Hahn war. Bevor sich jemand beschweren konnte, wurde für ihn ein Platz in einem anderen Hof gefunden. Im Sommer 2011 zogen fünf neue Hühner ein, grosse Sussex. Eines davon war im Frühjahr erst geschlüpft, bewegte sich zuunterst in der Hackordnung, stand immer etwas abseits. Im Herbst war klar, dass es ein Hahn war, der sich zu einem Prachtsexemplar der Färbung Columbia entwickelte. Als er im Frühsommer zu krähen und die Zwerghühner zu begatten begann, kam die Anfrage seines vormaligen Besitzers, ob er ihn zur Zucht zurück nehmen könne, gelegen. Die grossen Sussex zogen im Sommer 2012 geschlossen wieder aus.
Anfang Oktober 2006 schrieb das Veterinäramt ein zweites Mal: «Es werden ab Mitte Oktober erneut Vögel aus Gebieten Russlands (Regionen Altaj, Tomsk, Omsk und Novosibirsk), in welchen das H5N1-Virus präsent ist, auf unseren Gewässern und in unseren Vogelreservaten überwintern oder auf ihrer Durchreise nach Süden Halt machen. … Die Massnahmen sind im Vergleich zu bisher weniger unfassend, da heute mehr Wissen über die Einschleppungsrisiken bekannt sind. Hauptpunkte dieser Verordnung sind das Freilandhalteverbot um Gewässer und die Registrierungspflicht für noch nicht gemeldete Geflügelhaltungen.»
Anfang Oktober 2006 schrieb das Veterinäramt ein zweites Mal: «Es werden ab Mitte Oktober erneut Vögel aus Gebieten Russlands (Regionen Altaj, Tomsk, Omsk und Novosibirsk), in welchen das H5N1-Virus präsent ist, auf unseren Gewässern und in unseren Vogelreservaten überwintern oder auf ihrer Durchreise nach Süden Halt machen. … Die Massnahmen sind im Vergleich zu bisher weniger unfassend, da heute mehr Wissen über die Einschleppungsrisiken bekannt sind. Hauptpunkte dieser Verordnung sind das Freilandhalteverbot um Gewässer und die Registrierungspflicht für noch nicht gemeldete Geflügelhaltungen.»
